Dienstleistung

Straßenunterhaltung

Das Sachgebiet 3-2 Bauliche Infrastruktur, Bautechnik und Grünflächen ist im Rahmen der Straßenunterhaltung für die Verkehrssicherheit der ca. 150 km Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungswege sowie Geh- und Radwege zuständig. Hinzu kommen noch sonstige Geh-, Park-, und Friedhofswege sowie sämtliche Feldwege auf der Gemarkung. Für die Kreis- bzw. Landesstraßen sind die entsprechenden Straßenbaulastträger zuständig. Ebenso gehört hier die komplette Straßenbeleuchtung dazu.

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