Dienstleistung

Schülerbeförderung

An den notwendigen Schülerbeförderungskosten von Schülerinnen und Schülern müssen die Eltern einen Eigenanteil leisten.

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Mitarbeiter
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Team
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach der "Satzung über die Erstattung der notwendigen
Schülerbeförderungskosten" des Landkreises Tübingen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Zugehörigkeit zu