Schülerbeförderung
An den notwendigen Schülerbeförderungskosten von Schülerinnen und Schülern müssen die Eltern einen Eigenanteil leisten.
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Assistenz Sachgebietsleitung Familie und Bildung
Die Voraussetzungen richten sich nach der "Satzung über die Erstattung der notwendigen
Schülerbeförderungskosten" des Landkreises Tübingen.
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