Dienstleistung

Winterdienst

Das Sachgebiet 3-2 Bauliche Infrastruktur, Bautechnik und Grünflächen ist im Rahmen der Straßenunterhaltung als Straßenbaulastträger für den Winterdienst auf ca. 150 km Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungswege, eigenständige Geh- und Radwege zuständig. Hinzu kommen noch weitere öffentliche Verkehrsflächen wie Geh-, Park-, Friedhofswege, öffentliche Plätze sowie Bushaltestellen. Der Räum- und Streudienst wird entsprechend vorgegebener Prioritäten durch den städtischen Baubetriebshof sowie externen Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Für die Kreis- bzw. Landesstraßen sind die entsprechenden Straßenbaulastträger zuständig.
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