Dienstleistung

Finanzplanung

Die Gemeinde hat nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshalts sowie des Vermögenshaushalts. Als Grundlage hierfür wird ein Investitionsprogramm aufgestellt, das jährlich angepasst und fortgeführt wird.

^
Mitarbeiter
  • Fachbereichsleiterin FB 1 Zentrale Steuerung, Fachbedienstete für das Finanzwesen
^
Zugehörigkeit zu