Dienstleistung

Kreditaufnahmen der Stadt

Eine Gemeinde darf Kredite nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Kredite dürfen nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung in Anspruch genommen werden. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen ist als Obergrenze im Haushaltsplan festgelegt.
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Mitarbeiter
  • Fachbereichsleiterin FB 1 Zentrale Steuerung, Fachbedienstete für das Finanzwesen