Zeiterfassung
Für die Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen der Stadt sowie der Stadtwerke gilt die gleitende Arbeitszeit. Diese ermöglicht es den Betroffenen auf der Grundlage einer betrieblichen Gleitzeitordnung ihre individuelle Arbeitszeit so weit als möglich selbst zu bestimmen. Die Zeitbuchungen erfolgen in der Regel am Arbeitsplatzcomputer, oder in Ausnahmefällen an einem zentralen Buchungsterminal im Rathaus bzw. den Stadtwerken.
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Assistenz Personal, Zeiterfassung