Häckselplätze
Das Sachgebiet 3-2 Tief- und Straßenbau, Grünflächen ist für die 3 öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen zuständig. Auf den Häckselplätzen in Belsen und Öschingen ist nur die Annahme von häckselfähigem Material zulässig. Auf dem Häckselplatz in Talheim darf auch Grasschnitt in haushaltsüblichen Mengen getrennt angeliefert werden.
Der Häckselplatz in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet. In den Sommermonaten steht er als Freibadparkplatz zur Verfügung.
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Sachgebietsleitung Tief- und Straßenbau, Grünflächen
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Assistenz Tiefbau
Die Häckselplätze sind i.d.R. freitags von 14 – 17 Uhr und
samstags von 10 – 14 Uhr geöffnet.
Häckselplatz Öschingen: wieder geöffnet ab Freitag, 25.09.2026.