Regenwasserbewirtschaftungsanlagen
Nach § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 2 Absatz 2 der Niederschlagswasser-VO sind entsprechend den jeweiligen Bebauungsplänen Regenwasserbewirtschaftungsanlagen herzustellen.
Die Stadt Mössingen informiert, berät und begleitet Bauherren und Planer bei der Herstellung. Ebenfalls wird die Regenwasserbewirtschaftungsanlage nach Fertigstellung abgenommen.
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Tiefbau