Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.
Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang.
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Bürgerbüro
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
- allgemeine Begründungen
- häufige Auslandsreisen alleine
- dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.
Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Eine Vollmacht erhalten Sie bei der Antragstellung des Reisepasses im Bürgerbüro. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, das alte Dokument und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
- schriftliche Begründung für den Antrag
Bei ausländischem Geburtsort zusätzlich:
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. im Original mit Übersetzung in die deutsche Sprache)
- evtl. abgegebene Namenserklärung
Je nach Bearbeitungsdauer in der Bundesdruckerei Berlin
- Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
- Reisepass mit 32 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
- Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50 Euro
- Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
- Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
- Kinderreisepass: EUR 13,00
- Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.