Landtagswahl 2021

Am Sonntag, 14. März 2021, ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg wird ein neuer Landtag gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs sind an diesem Sonntag aufgerufen, über die Zusammensetzung des 17. Landtags mitzubestimmen.
Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Vor Ablauf dieser Wahlperiode muss die Neuwahl des 17. Landtags stattfinden. Die Landesregierung hat dazu am 24. März 2020 nach § 19 Landtagswahlgesetzes den 14. März 2021 als Wahltag bestimmt.

Wahlergebnis

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Wahlergebnis Stadt Mössingen (Endergebnis)


Allgemeines zur Wahl

Wahlrecht
Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Regelungen für den Infektionsschutz bei der Landtagswahl am 14.03.2021 aufgrund § 10a CoronaVO vom 15.02.2021
Aufgrund der Neufassung der CoronaVO möchten wir die Wählerinnen und Wähler über folgende Regelungen informieren, die beim Betreten des Wahlraums verpflichtend sind:

  • Im Wahllokal gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.
  • Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich (das Attest muss in Verbindung mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden). Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen.
  • Vor Eintritt in den Wahlraum sind die Hände zu desinfizieren.
  • Im Wahllokal gilt es Abstand zu halten.
  • Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15.00 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Das Wahlamt ist unter der Rufnummer 07473/370-104 von 8.00 – 15.00 Uhr erreichbar.
  • Personen, die die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes verfolgen wollen, müssen ebenfalls eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wenn nicht eine der genannten Ausnahmen greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktverfolgung angeben.
  • Für sämtliche Wahllokale wurde seitens des Wahlamtes ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt.

Kurzfristige Beantragung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können am kommenden Freitag, 12. März 2021, noch in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Mössingen, Bürgerservice, beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer kurzfristigen Quarantäneanordnung können Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Mössingen, Tel. 370-104, beantragt werden. Ein Dritter, der dann die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dies gilt auch bei der Beantragung durch Ehegatten oder sonstige Angehörige.

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