Behörde

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen

Wilhem-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Am Besten ist es natürlich, wenn Abfall erst gar nicht entsteht. Wenn er aber anfällt, muss er umweltgerecht verwertet oder entsorgt werden.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll jede Person durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der Zwecke des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen, nämlich die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz  von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (§ 1 KrWG).