Behörde

Amtsgericht Tübingen

Das Amtsgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor allem zuständig sind für:
  • Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten
  • Familiensachen wie Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionen
  • Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten
  • Betreuungssachen (rechtliche Betreuung)
  • Nachlasssachen