Stadterneuerung als Daueraufgabe

Seit 1971 leistet die Städtebauförderung in Baden-Württemberg mit einem Fördervolumen von bisher rund 8,08 Milliarden Euro (bis einschließlich Programmjahr 2020) in über 3.296 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten einen bedeutenden Beitrag zur Behebung städtebaulicher Missstände und damit zur Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Die Landesmittel werden seit 1980 dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) entnommen. Die bisher eingesetzten Fördermittel (davon rund 6,29 Milliarden Euro Landesfinanzhilfen und rund 1,79 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen) haben im Land zu Folgeinvestitionen von etwa 64,6 Milliarden Euro geführt.

Insgesamt wurden den baden-württembergischen Städten und Gemeinden im Jahr 2020 rund 265 Millionen Euro Finanzhilfen im Bereich der städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung gestellt.

Die Städtebauförderung dient in Stadt und Land dem Abbau städtebaulicher Missstände und Entwicklungsdefizite sowie einer zeitgemäßen und nachhaltigen Weiterentwicklung gewachsener baulicher Strukturen in den Städten und Gemeinden des Landes. In baulich vorgenutzten Gebieten können insbesondere auch stadtklimatische und energetische Verbesserungen erreicht werden. Daher ist die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes auch aus energiepolitischer Sicht ein besonderes städtebauliches Handlungsfeld. Die städtebauliche Erneuerung trägt insgesamt zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bei.
Insgesamt stärkt die Städtebauförderung die örtliche, kommunale Identität und Attraktivität, verbessert die wirtschaftliche Leistungskraft, stärkt die soziale Stabilität in den Kommunen und unterstützt den Wohnungsbau. Die Städtebauförderung sichert im behutsamen Umgang mit dem baulichen Erbe das Erscheinungsbild der Städte und Gemeinden in Baden Württemberg.

Grundlage einer integrierten Stadtentwicklung ist die Erstellung einer gesamtstädtischen Entwicklungskonzeption oder eines städtebaulichen Leitbildes. Im Sinne einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung sollen sich die verschiedenen Sanierungsziele der Kommunen in dieses gesamtstädtische Konzept einfügen.

Städtebauförderung beruht auf den Grundsätzen des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches (BauGB). Sie ist stets Prozessförderung und keine Förderung baulicher Einzelvorhaben. Notwendig ist vielmehr das prozesshafte Zusammentreffen von untereinander nicht zwingend im Zusammenhang stehenden Einzelmaßnahmen, deren Bindeglied jedoch das Ziel ist, ein gemeindliches Gebiet im Rahmen eines mehrjährigen Sanierungsprozesses von flächenhaften Missständen zu befreien.
Die aktuellen Förderschwerpunkte für die Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg sind:
  • Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken
  • Sicherung und Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in den Quartieren als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf - insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen)
  • Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren, insbesondere durch die Sicherstellung der Nahversorgung, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude
  • Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen
  • ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes durch Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen
Für die Stadt Mössingen maßgebliche Förderprogramme:

„Lebendige Zentren“ – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne


Mit dem Programm "Lebendige Zentren" werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiter entwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.


„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“


Das neue Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z.B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere.