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Corona-Verordnung zum Einzelhandel


Anbei finden Sie die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov2) in Einzelhandelsbetrieben (Corona-Verordnung Einzelhandel – CoronaVO Einzelhandel) vom 3. Mai 2020.

In der Verordnung finden Sie Regelungen zum Anwendungsbereich, Technische Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen, Hygiene und Desinfektion und weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

Verordnung zum Einzelhandel vom 3. Mai 2020