Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
08.05.2020
Die Daten für weitere Öffnungen in Gastronomie und Tourismus stehen in Baden-Württemberg fest. Alles wie immer unter Auflagen und Hygienekonzepte.
Ab dem 18. Mai
- Ferienwohnungen (auch Ferien auf dem Bauernhof), Wohnmobilstellplätze und Campingplätze für Dauercamper bei autarker Versorgung
- Außen- und Innenbereiche von Speisewirtschaften
- Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle, kontaktarm auszugestaltende Angebote, etwa Minigolf oder Bootverleih, Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
Ab dem 29. Mai
- Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Campingplätze zu touristischen Zwecken
- Sonstige touristische Einrichtungen und Freizeitparks
Weitere Informationen