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Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben


Die Daten für weitere Öffnungen in Gastronomie und Tourismus stehen in Baden-Württemberg fest. Alles wie immer unter Auflagen und Hygienekonzepte.

Ab dem 18. Mai


  • Ferienwohnungen (auch Ferien auf dem Bauernhof), Wohnmobilstellplätze und Campingplätze für Dauercamper bei autarker Versorgung
  • Außen- und Innenbereiche von Speisewirtschaften
  • Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle, kontaktarm auszugestaltende Angebote, etwa Minigolf oder Bootverleih, Fahrradverleih zu touristischen Zwecken

Ab dem 29. Mai


  • Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Campingplätze zu touristischen Zwecken
  • Sonstige touristische Einrichtungen und Freizeitparks

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