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8. Änderung der Corona-Verordnung beschlossen!


Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.

Corona-Verordnung und Änderungen zum 11. Mai

Corona-Verordnung gültig ab 11.05.2020 als pdf

Überblick über die wesentlichen Änderungen


  • Ab dem 11. Mai gibt es eine leichte Lockerung der Kontaktbeschränkung. Statt nur mit einer nicht zum eigenen Hausstand gehörenden Person darf man sich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum aufhalten. Bei Treffen außerhalb des öffentlichen Raums gibt es jetzt auch Ausnahmen für Geschwister.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr (also auch Fernverkehr) und auf Flughafengebäude ausgedehnt
  • Die Befristung des Verbots zur Durchführung von Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen wird aufgehoben
  • Inhaltlich unverändert bleiben die Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen

Zulässig ist auch der Betrieb folgender Einrichtungen:

  • Sportboothäfen
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
  • Tattoo- und Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios sowie Sonnenstudios
  • Fahr- und Flugschulen nach den Hygienevorgaben für Schulen
  • Freiluftsportanlagen; insoweit Rechtsverordnung des Kultus- und das Sozialministerium mit näheren Maßgaben u.a. zur Höchstgruppengröße beachten

Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab 11. Mai 2020

Ab Montag, 18. Mai 2020 ist auch der Betrieb folgender Einrichtungen zulässig

  • Speisewirtschaften
  • Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich (ohne Freizeitparks)
  • Campingplätze und die Beherbergung in Ferienwohnungen ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen