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Allgemeinverfügung des Landkreises Tübingen


Das Landratsamt Tübingen hat am Freitag, 23. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Einführung einer Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab Samstag, 24. Oktober 2020 erlassen.

Die Verfügung regelt:

  • Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr
  • Generelles Ausgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr an allen Tagen der Woche. Dies gilt auch für Tankstellen, Kioske, Supermärkte und ähnliche Betriebe.
  • Ab Samstag, 24. Oktober 2020

Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Tübingen.