Informationen

Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie


Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie hier und die Maßnahmen im Überblick als pdf.

Helfen Sie heute schon mit die Infektionskette zu unterbrechen und gehören Sie zu den "Wellenbrechern" für Sie und Ihre Mitmenschen - Danke!

Gründe

  • Exponentielle Ausbreitung des Coronavirus.
  • Kontakte können nicht mehr vollständig nachvollzogen werden.
  • Weitere Erhöhung des Infektionsgeschehen führt zur Überforderung des Gesundheitssystems.

Ziele

  • Persönliche Kontakte um 75% reduzieren.
  • Infektionsgeschehen eindämmen.
  • Zahl der Neuinfektionen auf <50/100.000 Einwohner senken.
  • Weihnachten soll mit Familie und Freunden gefeiert werden können.

Kontakte

  • Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen.
  • Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.

Gastronomie

  • Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.
  • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
  • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Reisen

  • Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten.
  • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
  • Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet.

Freizeit

  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Zum Beispiel: Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, » Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios.
  • Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.
  • Profisport ohne Zuschauer.

Schulen und Kindergärten

  • Bleiben geöffnet.
  • Weitere Schutzmaßnahmen durch die Bundesländer.

Einzelhandel

  • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
  • Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufsfläche.
  • Gesteuerter Zutritt.
  • Warteschlangen vermeiden.

Dienstleistung

  • Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) möglich.
  • Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Arbeiten

  • Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist.
  • An Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte.

Risikogruppen

  • Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
  • Keine Isolation der Betroffenen.
  • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten und Besucher.

Hilfsmaßnahmen

  • Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
  • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Quelle der Informationen: Webseite Landesregierung Baden-Württemberg, Stand 28.10.2020