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Änderung der Corona-Verordnung: Quarantänepflicht bei Einreise


Von Sonntag, 8. November 2020, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung des Quarantänezeitraums von 14 Tagen auf zehn Tage. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.

Weitere Informationen und die Corona-Verordnung