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Änderungen der Corona-Verordnung des Landes zum 1. Dezember 2020


Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die Maßnahmen aus dem November müssen bis in den Dezember verlängert und verschärft werden. Alle bisherigen Regelungen, Verbote, Schließungen und Einschränkungen bleiben bestehen. Außerdem gilt weiterhin die AHA+L Regel!

Ab 1. Dezember 2020 geltenden Veränderungen im Überblick

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich (gültig ab 1. Dezember 2020):


2 Haushalte, insgesamt nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht und sind von dieser Regelungausgenommen.

Ausnahmeregelung für die Kontaktbeschränkungen für die Weihnachtstage (23. bis 27.12.2020):


Maximal 10 Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht und sind von dieser Regelung ausgenommen. Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

Regelung zu Silvesterfeuerwerk:


In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Regelung für den Einzelhandel:

  • Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche.
  • Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem 800. m² eine Grenze von einem Kunden pro 20 m².
  • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche weiterhin maximal ein Kunde.
  • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.


Weiterführende Finanzielle Hilfen:

  • Novemberhilfe für temporär geschlossene Einrichtungen wird im Dezember fortgesetzt.
  • Überbrückungshilfen für Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche, sowie Soloselbstständige bis Mitte 2021 verlängert.

Appell:


Trotz dieser Ausnahmeregelung appellieren wir an die Vernunft und das Verantwortungsbewußtsein jedes Einzelnen von Ihnen: Bitte vermeiden Sie
nicht notwendige Kontakte und verringern so das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus. Reisen Sie auch jetzt in der Vorweihnachtszeit nicht − weder zu Verwandten noch zum Skifahren.