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Corona: Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz


Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf ein weiteres Vorgehen geeinigt. Die Details werden nun wie immer in den Ländern in die Corona-Verordnungen eingearbeitet.

Die neuen Regeln sollen ab Montag 8. März 2021 gelten


  • Private Treffen sollen wieder mit zwei Haushalten aber nicht mehr als fünf Personen stattfinden können. Kinder der beiden Hausahlte bis einschließlich 14 Jahren zählen zur Personenzahl nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Buchhandlungen sollen ebenfalls unter den geltenden Auflagen für den Einzelhandel öffnen dürfen. Die Sortimentsbeschränkungen für die bereits geöffneten Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte entfallen.
  • Die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen sollen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest für den/die Kund*in. Dies gilt dann auch für die bereits geöffneten Friseure und Barbershops. Dafür dürfen hier wieder alle Dienstleistungen angeboten werden.

Liegt in einem Land oder einer Region die 7-Tage-Inzidenz stabil (das heißt drei Tage am Stück) unter 50, sollen folgende Regelungen gelten:


  • Der noch geschlossene Einzelhandel soll unter den jetzt schon für den geöffneten Handel geltenden Hygieneauflagen wieder öffnen können.
  • Museen, Galerien und botanische Gärten können wieder öffnen.
  • Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist mit bis zu zehn Personen möglich.

Liegt in einem Land oder in einer Region die 7-Tage-Inzidenz über 50 aber stabil (das heißt drei Tage am Stück) unter 100, sollen folgende Regelungen gelten:


  • Der noch geschlossene Einzelhandel soll sogenannte Click&Meet Angebote anbieten können. Hier können Kunden nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden Beratung bekommen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche anwesend sein.
  • Museen, Galerien und botanische Gärten können wieder öffnen. Besucher*innen müssen sich jedoch anmelden. Der Betreiber muss die Besucher*innen zu einer möglichen Kontaktnachverfolgung dokumentieren.
  • Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist für maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.

Ansonsten sollen die jetzt geltenden Regelungen weiter bestehen bleiben.

Stufenplan der Öffnungen als pdf


Weitere Informationen www.baden-wuerttemberg.de