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Inzidenz im Landkreis Tübingen unter 10: Weitere Lockerungen im privaten Bereich


Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag, 25. Juni 2021 die Corona-Verordnung neu gefasst. Schwerpunkt der Neufassung ist die Einführung von vier Inzidenzstufen. Neu hinzugekommen ist eine Inzidenzstufe von 10, mit deren Unterschreitung an fünf Tagen in Folge weitere Lockerungen insbesondere im privaten Bereich einhergehen.
 
Die 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Tübingen liegt seit mehr als 5 Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 10 Fällen je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert wurde vom Robert-Koch-Institut am Sonntag, 27. Juni mit 3,9 festgestellt und vom Landkreis Tübingen per Amtlicher Bekanntmachung unter www.kreis-tuebingen.de veröffentlicht. Damit treten ab dem heutigen Montag, 28. Juni 2021 im Landkreis Tübingen unter anderem folgende Lockerungen in Kraft treten:

  • Private Treffen sind im Rahmen der allgemeinen Kontaktregeln mit bis zu 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
  • Private Feiern sind mit bis zu 300 Personen zulässig, sofern alle Teilnehmenden einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Veranstaltungen sind mit bis zu 1.500 Personen im Freien oder bis zu 500 Personen in geschlossenen Räumen zulässig.
  • Der Betrieb von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben ist allgemein gestattet.

 
Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 10 steigen, müssten die genannten Lockerungen zurückgenommen werden.
 
Die mit den bislang erreichten Öffnungsstufen verbundenen Lockerungen gelten weiterhin.
Steigen die Inzidenzen weiter an, müssten ggf. auch die Öffnungsstufen wieder schrittweise zurückgenommen werden.

Änderungen auf einen Blick als pdf

Weitere Infos unter www.baden-wuerttemberg.de