Bauen in Mössingen

Wohnbauplätze

Die Stadt Mössingen ist eine familienfreundliche Stadt und möchte den privaten Wohnungsbau fördern sowie möglichst vielen jungen Familien die Eigentumsbildung ermöglichen. Durch die gute Infrastruktur ist das Bauen in der Stadt Mössingen für junge Familien und ältere Menschen sehr interessant.

Die Wohnbauplätze werden entsprechend den vom Gemeinderat am 14.10.2019 beschlossenen „Richtlinien für den Verkauf von städtischen Wohnbauplätzen an Privatpersonen zur Eigennutzung in Mössingen mit seinen Stadtteilen“ verkauft.

Neben dem Verkauf von Grundstücken an Privatpersonen werden größere Bauplätze auch an Bauträger zur Bebauung mit Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhausgebäuden verkauft.

Das Umlegungsverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren „Reute“ in Öschingen sind abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Reute“ ist seit dem 10.06.2022 rechtskräftig. Derzeit werden die Erschließungsarbeiten des Baugebiets durchgeführt. Bewerbungen für einen Bauplatz im Baugebiet "Reute" können weiterhin auch über den Stichtag 14.04.2023 hinaus, bei der Stadt Mössingen eingereicht werden. Hierfür ist das von der Stadt zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular zu verwenden.

Die Stadt Mössingen verkauft zudem das Grundstück Flst. 807/1 Drosselweg in Mössingen-Öschingen. Bewerbungen können weiterhin auch über den Stichtag 14.04.2023 hinaus, bei der Stadt Mössingen eingereicht werden. Hierfür ist das von der Stadt zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular zu verwenden.

Weitere Unterlagen zu den vorgenannten Grundstücken in Öschingen finden Sie hier.

Am 20.04.2020 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pfingstwasen Nord“ in Mössingen gefasst. Dieses Verfahren dauert noch an.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.03.2021 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB für den Bebauungsplan „Steinweise“ in Öschingen und für den Bebauungsplan „Westlich der Buchsteigstraße“ in Mössingen aufgehoben. Beide Bebauungspläne werden jedoch im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB weitergeführt. Die Verfahren ruhen derzeit.

Realisiert werden sollen nur die Baugebiete, in denen sich die Stadt ins Eigentum der Flächen setzen oder eine Bauverpflichtung vertraglich vereinbart werden kann.

Die Erschließung der Baugebiete wird zudem unterschiedlich aufwändig sein und entsprechende Zeit beanspruchen und Haushaltsmittel erfordern. Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Gebiete erschlossen werden, obliegt dem Gemeinderat. Derzeit können dazu keine Aussagen getroffen werden.
Ziel ist es, die dann geschaffenen Bauplätze auch baldmöglichst einer Bebauung zuzuführen.

Sobald eine Aufnahme der Interessenten für diese Baugebiete möglich ist, wird dies im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Hier sind zu entsprechender Zeit auch die erforderlichen Formulare abrufbar. Vorab werden keine Interessentenlisten geführt.


Wohnbauplätze


Gewerbebauplätze

Die Förderung bestehender Betriebe sowie die Ansiedelung neuer Firmen steht im Mittelpunkt einer aktiven Gewerbepolitik der Stadt Mössingen. Hierzu gehört neben der Gewährleistung günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen die schnelle und kompetente Bearbeitung von Grundstücksanfragen und Baugesuchen. Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung hilft Ihnen gerne, von den gewerbefreundlichen Rahmenbedingungen in Mössingen zu profitieren.

Eine zukunftsorientierte Gewerbeflächenvorratspolitik ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung. Die Stadt Mössingen bietet Gewerbetreibenden in mehreren Gewerbegebieten (GE, GI) und Mischgebieten (MI) die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung.

Gewerbebauplätze