Bauen in Mössingen

Wohnbauplätze

Die Stadt Mössingen ist eine familienfreundliche Stadt und möchte den privaten Wohnungsbau fördern sowie möglichst vielen jungen Familien die Eigentumsbildung ermöglichen. Durch die gute Infrastruktur ist das Bauen in der Stadt Mössingen für junge Familien und ältere Menschen sehr interessant.

Die Wohnbauplätze werden entsprechend den vom Gemeinderat am 14.10.2019 beschlossenen „Richtlinien für den Verkauf von städtischen Wohnbauplätzen an Privatpersonen zur Eigennutzung in Mössingen mit seinen Stadtteilen“ verkauft.

Neben dem Verkauf von Grundstücken an Privatpersonen werden größere Bauplätze auch an Bauträger zur Bebauung mit Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhausgebäuden verkauft.

Das Umlegungsverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren „Reute“ in Öschingen sind abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Reute“ ist seit dem 10.06.2022 rechtskräftig. Derzeit werden die Erschließungsarbeiten des Baugebiets durchgeführt. Bewerbungen für einen Bauplatz im Baugebiet "Reute" können weiterhin auch über den Stichtag 14.04.2023 hinaus, bei der Stadt Mössingen eingereicht werden. Hierfür ist das von der Stadt zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular zu verwenden.

Die Stadt Mössingen verkauft das Grundstück Flst. 807/1 Drosselweg in Mössingen-Öschingen. Bewerbungen können weiterhin auch über den Stichtag 14.04.2023 hinaus, bei der Stadt Mössingen eingereicht werden. Hierfür ist das von der Stadt zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular zu verwenden.

Die Stadt Mössingen verkauft im Baugebiet „Hintere Wiesen II“ in Mössingen-Öschingen das Grundstück Flst. 6428 Spitzwiesenstraße. Interessenten können ihre Bewerbung für einen Wohnbauplatz in diesem Gebiet ab sofort bis zum 14.02.2025 bei der Stadt Mössingen einreichen

Weitere Unterlagen zu den vorgenannten Grundstücken in Öschingen finden Sie hier.

Am 20.04.2020 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pfingstwasen Nord“ in Mössingen gefasst. Dieses Verfahren dauert noch an.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.03.2021 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB für den Bebauungsplan „Steinweise“ in Öschingen und für den Bebauungsplan „Westlich der Buchsteigstraße“ in Mössingen aufgehoben. Beide Bebauungspläne werden jedoch im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB weitergeführt. Die Verfahren ruhen derzeit.

Realisiert werden sollen nur die Baugebiete, in denen sich die Stadt ins Eigentum der Flächen setzen oder eine Bauverpflichtung vertraglich vereinbart werden kann.

Die Erschließung der Baugebiete wird zudem unterschiedlich aufwändig sein und entsprechende Zeit beanspruchen und Haushaltsmittel erfordern. Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Gebiete erschlossen werden, obliegt dem Gemeinderat. Derzeit können dazu keine Aussagen getroffen werden.
Ziel ist es, die dann geschaffenen Bauplätze auch baldmöglichst einer Bebauung zuzuführen.

Sobald eine Aufnahme der Interessenten für diese Baugebiete möglich ist, wird dies im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Hier sind zu entsprechender Zeit auch die erforderlichen Formulare abrufbar. Vorab werden keine Interessentenlisten geführt.


Wohnbauplätze

Mischbauplätze

Die Stadt Mössingen verkauft freibleibend aufgrund Konzeptvergabe das Baugrundstück Flst. 15430 Alexanderstraße mit 1.020 m² in Mössingen zu einem Preis von 400 €/m² zuzüglich Hausanschlusskosten und Kaufnebenkosten.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schlattwiesen“, rechtskräftig seit 30.06.2006, und liegt im Mischgebiet.

Die Unterlagen zum Baugrundstück finden Sie hier:

Mischbauplatz Flst. 15430

Interessenten werden gebeten sich mit einer Konzeptskizze und Beschreibung des Bauvorhabens auf dem Grundstück Flst. 15430 bis zum 31.01.2025 formlos schriftlich zu bewerben. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund eines überzeugenden Konzeptes auch ein Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden kann.

Gewerbebauplätze

Die Förderung bestehender Betriebe sowie die Ansiedelung neuer Firmen steht im Mittelpunkt einer aktiven Gewerbepolitik der Stadt Mössingen. Hierzu gehört neben der Gewährleistung günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen die schnelle und kompetente Bearbeitung von Grundstücksanfragen und Baugesuchen. Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung hilft Ihnen gerne, von den gewerbefreundlichen Rahmenbedingungen in Mössingen zu profitieren.

Eine zukunftsorientierte Gewerbeflächenvorratspolitik ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung. Die Stadt Mössingen bietet Gewerbetreibenden in mehreren Gewerbegebieten (GE, GI) und Mischgebieten (MI) die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung.

Gewerbebauplätze

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