Friedhöfe

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Tuchbestattung
Maßgeblich für die Art der Bestattung ist der zu Lebzeiten geäußerte Wille des Verstorbenen. Liegt eine solche Willensäußerung nicht vor, so entscheiden die Angehörigen über die Art der Bestattung.

Über viele Jahrhunderte hinweg war die Erdbe­stat­tung, auch Sargbe­stat­tung genannt, die bedeu­tends­te Bestat­tungs­form in unserem Kultur­kreis. Auch heute wählen viele diese tradi­tio­nelle Beiset­zungs­art , um in pietät­vol­ler Art und Weise vom Verstor­be­nen Abschied zu nehmen.
 
Für Erdbe­stat­tun­gen stehen auf allen Friedhöfen unter­schied­li­che Grabformen und Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zur Verfügung.

Bei der Feuer­be­stat­tung wird der in einen Sarg gebettete Verstor­bene im Krematorium einge­äschert. Die Beisetzung erfolgt dann in einer von den Angehö­ri­gen ausge­wähl­ten Urne. Für eine Feuer­be­stat­tung muss die Willens­er­klä­rung des nächsten Angehö­ri­gen oder eine Verfügung des Verstor­be­nen vorliegen. Im Weiteren ist eine zweite Leichen­schau vor der Kremation durch einen amtlich beauf­trag­ten Arzt erfor­der­lich.

Auch für Urnenbe­stat­tun­gen stehen auf allen Friedhöfen unter­schied­li­che Grabformen und Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zur Verfügung.

Seit der Änderung des Bestattungsgesetzes sind in Baden-Württemberg auch Tuchbestattungen möglich und seit der Ausweisung eines Islamisches Gräberfeldes auf dem Mössinger finden Tuchbestattungen nach religiösem Ritus des Islam statt. Die Trauergemeinde begleitet den Sarg des Verstorbenen zum Grab. Dann wird der nur mit Tüchern bedeckte Verstorbene aus dem Sarg genommen und ins Grab gelegt, mit Brettern abgedeckt und das Grab anschließend geschlossen. Die Tuchbestattung ist nur mit religiösem Hintergrund möglich.

Das Reihengrab

Reihen­grä­ber sind Einzelgräber. Ein Reihengrab ist auf die Beisetzung einer Person beschränkt. Es gibt keine Zubet­tungs­mög­lich­kei­ten. Nach Ablauf der Ruhezeit von 15 Jahren wird das Grab aufgelöst und die Grabaus­stat­tung entfernt. Auf allen Mössinger Friedhöfen gibt es Reihengräber für Erdbestattungen (Sargbestattungen) sowie für die Beisetzung von Urnen.

Die Wahlgrabstätte

Wahlgräber sind Doppelgräber, in denen zwei Bestattungen möglich sind. Auf allen Mössinger Friedhöfen gibt es Wahlgräber für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Urnen. Ein Wahlgrab wird für die Nutzungszeit von 30 Jahren erworben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.

Reihen- und Wahlgräber zur Bepflanzung

Wer ein Reihen- oder Wahlgrab zur Bepflanzung wählt, übernimmt die Pflegeverantwortung für dieses Grab für die Dauer der Ruhe- bzw. Nutzungszeit. Zwischen den Gräbern verlegt die Stadt Grabtrittplatten zur Begrenzung der Grabstellen.

Rasengräber

Rasengräber sind sog. „pflegeleichte Gräber“. Auf den Rasengräbern wird eine durchgehende Rasenfläche angelegt, die von der Stadt unterhalten wird. Mit der Aufstellung des Grabmals ist von dem für das Grab Verantwortlichen eine Steinplatte zum Ablegen von Blumen oder bepflanzten Schalen zu verlegen. Rasengräber werden für Erdbestattungen und Urnenbestattungen angeboten.

Baumgrabfeld

Auf dem Mössinger Friedhof und den Friedhofen Öschingen und Talheim sind seit Herbst 2014 Urnenbestattungen in einem Baumgrabfeld möglich - eine alternative Beisetzungsmöglichkeiten in naturnaher Umgebung. Die Beisetzung der Urnen erfolgt unter der Krone der vorhandenen Bäume. Auf den Baumgrabfeldern befindet sich eine  zentrale Namensstele. Dort können die Namen der Verstorbenen angebraucht werden.

Sondergrabfeld „Mein letzter Garten“ -
gärtner- und steinmetzbetreutes Urnengemeinschaftsgrabfeld


Dieses Grabfeld bietet Platz für etwa 115 Urnenbestattungen. Im inneren Kreis der Grabanlage, dem Urnengemeinschaftsfeld, können etwa 25 Urnen bestattet werden. Im mittleren Kreis befinden sich drei kleine Urnengemeinschaftsgräber mit Bestattungplätzen für 12 Urnen.

Einzelne Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber sind im mittleren und im äußeren Kreis als persönliche Grabstellen mit eigenem Grabmal vorgesehen.

Die runde Form des Feldes mit den kreisförmig angelegten Wegen soll symbolisch die Unendlichkeit der Zeit versinnbildlichen. Schlichte Grabstelen aus Muschelkalk fügen sich hier als gestaltete Zeitzeugen ein und dienen als Namensträger für die Verstorbenen. Bänke laden zum Verweilen ein und die geschmackvolle Bepflanzung verzaubert diesen Ort zu einem kleinen Garten mitten im Friedhof.

Das Urnengemeinschaftsgrabfeld ist eine Grabanlage ohne Pflegeaufwand. Der Erwerb einer Grabstätte ist mit dem Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eg sowie eines Grabmalvertrages mit der Genossenschaft Netzwerkstein e.G. über eine Laufzeit von 15 Jahren verbunden. Dabei können verschiedenen Bepflanzungsvarianten ausgewählt werden.

Anonymes Gräberfeld

Auf dem Friedhof Mössingen befindet sich ein anonymes Grabfeld für Erd- und Urnenbestattungen. Urnen oder Särge werden in einer Rasenfläche der Reihe nach bestattet. Dort gibt es keine Hinweise auf die Verstorbenen. An einem mit Steinplatten eingefassten Gedenkstein im Eingang zum Gräberfeld können Blumen zum Gedenken abgelegt werden.

Islamisches Gräberfeld

Auf dem islamischen Gräberfeld auf dem Mössinger Friedhof können muslimische Mitbürger ihre Angehörigen nach den Traditionen und Riten des Islam bestatten. Ohne Sarg, eingehüllt in ein weißes Leichentuch wird der Verstorbene im Grab auf die rechte Seite gelegt mit Blickrichtung gen Mekka. Ein Qiblastein gibt auf dem islamischen Gräberfeld die Gebetsrichtung zur Kaaba in Mekka an. Es werden wahlweise Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten angeboten, die entsprechend der Richtungsangabe des Qiblastein ausgerichtet sind.
Die Ruhezeit soll eine angemessene Totenehrung und weitgehende Verwesung des Leichnams ermöglichen. Seit Mai 2007 gilt bei Neubelegungen auf allen Mössinger Friedhöfen für Erd- und Urnenbestattungen die gesetzliche Mindestruhezeit von 15 Jahren.

Bei Kindern, die vor der Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, beträgt die Ruhezeit 10 Jahre.

Für Wahlgräber wurde die Nutzungszeit auf 30 Jahre festgelegt. Nutzungsrechte für Urnenwahlgräber in der Urnengemeinschaftsanlage werden auf 15 Jahre verliehen.
Wenn der Tod ins Leben tritt, erfüllt Trauer um den verstorbenen Menschen das Herz. Doch gerade in dieser so emotional belasteten Zeit sind viele Formalitäten zu erledigen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Bestattungsunternehmen stehen hilfreich zur Seite und unterstützen gerne. Doch für manchen ist es wichtig, dem Verstorbenen diesen letzten Dienst selbst zu erweisen.

Die nachfolgende Checkliste für Formalitäten und wichtige Entscheidungen soll hierbei eine Hilfestellung sein:

Was muss ich sofort regeln?

  • Benachrichtigen eines Arztes, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist für die Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens mit der Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle
  • Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt des Sterbeortes und Anforderung der Sterbeurkunden
  • Bestattungsart festlegen
  • Sarg auswählen
  • Termin für die Beerdigung bzw. Trauerfeier mit der Friedhofsverwaltung und der Kirche festlegen
  • Gestaltung der Trauerfeier regeln (Dekoration, Sarggebinde, Kränze, weitere Blumen, musikalische Begleitung)
  • Angehörige und Freunde benachrichtigen – vielleicht Trauerkarten versenden
  • Todesanzeige in der lokalen Zeitung
  • Gespräch mit dem Pfarrer oder dem Trauerredner
  • Gaststätte, Restaurant, . . . reservieren
  • an Trauerkleidung denken

Was ist später zu erledigen?

  • Danksagung in der lokalen Presse
  • bei Tod eines Rentenempfängers Sterbefall beim Postdienst oder dem Arbeitgeber melden
  • mit Krankenkasse, Lebensversicherung bzw. Sterbeversicherung abrechnen
  • wenn anspruchsberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind, Rentenanspruch geltend machen
  • ggf. Wohnung kündigen, Übergabe regeln
  • Zeitungen, Telefon, . . . ab- oder ummelden
  • Post über Veränderung benachrichtigen
  • Daueraufträge bei Banken und Versicherungen kündigen oder anpassen
  • Vereinsmitgliedschaften kündigen

Die Mössinger Friedhöfe


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