Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) soll eine geordnete Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet die vorhandenen und geplanten Nutzungen sowie weitere nutzungsrelevante Sachverhalte dar.

Die Stadt Mössingen bildet mit den Gemeinden Ofterdingen und Bodelshausen eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, die im Flächennutzungsplan gemeinsam dargestellt ist.

Dies sind unter anderem

  • Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen)
  • Flächen für den Gemeinbedarf
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr / örtliche Hauptverkehrszüge
  • Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
  • Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
  • Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen, Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen
  • Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege / Entwicklung der Landschaft
  • Stadterhaltung, Denkmalschutz / Sanierungsmaßnahmen
  • Richtfunkstrecken mit Einschränkung der baulichen Höhenentwicklung

Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Mössingen-Ofterdingen-Bodelshausen

Hier finden Sie alle in Kraft getretenen Flächennutzungspläne und -änderungen. Auskunft und Einsicht in den gesamten Flächennutzungsplan von 1992 sowie die 1. Änderung von 2001 können Sie hier einsehen.

2. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung

Deckblatt 2. FNP-Änderung

Begründung

detaillierte Steckbriefe

landschaftsplanerischer Beitrag

Zusammenfassende Erklärung