Landschaftsplan und Biotopverbundkonzept

Biotopverbundkonzept der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Mössingen-Ofterdingen-Bodelshausen

Aus der Novelle des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg verpflichtet sich das Land nach § 22 NatSchG, bis zum Jahr 2030 insgesamt mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche als funktionale Biotopverbundfläche zu entwickeln.

Was ist das Biotopverbundkonzept (BVK) und warum brauchen wir es?

Die primäre Aufgabe des Biotopverbundkonzepts ist es, die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zu erhalten und dem Rückgang heimischer Arten entgegenzuwirken. Dazu benötigt es einen funktionalen Verbund der Lebensräume – das „Netzwerk der Natur“. Das Biotopverbundkonzept für die VVG wird zusammen mit dem Landschaftsplan aufgestellt. Somit lassen sich Synergieeffekte für beide Planwerke nutzen. Um ein gemeindeübergreifendes, integriertes Biotopverbundkonzept zu ermöglichen bietet es sich an, dieses gemeinsam mit der VVG also zusammen mit Ofterdingen und Bodelshausen zu beauftragen und erarbeiten zu lassen.

Ziel der zukünftigen Biotopverbundplanung ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wo sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt ergriffen werden können. Dies kann in unserer Kulturlandschaft nur durch die Einbindung der Landwirtschaft gelingen. Diese Kulturlandschaft gilt es zu erhalten und weiter zu qualifizieren. Es geht auch nicht unbedingt darum noch mehr Flächen für Maßnahmen für den Biotopverbund zu generieren, sondern die bestehenden Flächen weiter zu qualifizieren und so anzupassen, dass sie dem Gesamtverbund nützlich sind.

Dabei wird versucht die Maßnahmen möglichst mit den Belangen der Landnutzenden und der zukünftigen Stadtentwicklung in Einklang zu bringen.

Landnutzende können über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Mittel für die Umsetzung von Biotopverbund-Maßnahmen beantragen. Auch bei Stiftungen wie der Stiftung Naturschutzfonds können solche Projekte beantragt werden. So wird in den kommenden Jahren ein landesweites Netz von miteinander verbundenen Lebensräumen entstehen, das den Austausch von Arten untereinander ermöglicht und den unterschiedlichen Populationen die Möglichkeit eröffnet, sich gerade auch vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stabilisieren und auch wieder auszubreiten.

Welchen Nutzen bringt uns das Biotopverbundkonzept für die VVG Mössingen-Ofterdingen-Bodelshausen?

  • Steigerung der Attraktivität der Gemeinde für Einwohner, Naherholung

    und Tourismus

  • Steigerung der Biodiversität
  • Erhalt von Lebensräumen und Austausch zwischen Populationen
  • Definierung von konkreten Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen oder das Ökokonto
  • Einbeziehung lokaler Akteure in den Planungsprozess
  • Vorausschauende Bauflächenentwicklung
  • Mögliche Entscheidungsgrundlage für Grunderwerb oder Pachtverträge


Landschaftsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Mössingen-Ofterdingen-Bodelshausen

Nach § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist auf dem Gebiet eines Flächennutzungsplans (FNP) ein integrierter Landschaftsplan (LSP) erforderlich. Daher geht mit der erfolgten Beauftragung der Gesamtfortschreibung des FNP der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft die Beauftragung eines LSP einher. Dieser muss parallel zum FNP ausgearbeitet werden.

Auf kommunaler Ebene ist der Landschaftsplan das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Bodenordnung und –bewertung von unbebauten Flächen. Beispielsweise definiert er Vorgaben und Ziele zur Nutzung der Außenbereichsflächen. Er dient der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan unterstützt die Identifikation der Einwohner mit dem Lebensumfeld.

Er stellt somit die „räumliche Fachplanung” des Naturschutzes dar. Bereits seit 1976 ist sie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg verankert. Im aktuellen BNatSchG ist sie in §§ 16-19 geregelt.

Die Landschaftsplanung ist mehrstufig angelegt und greift auf allen Ebenen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung. Auf Landesebene fließen die Inhalte des Landschaftsprogramms in den Landesentwicklungsplan ein. Auf der regionalen Ebene erarbeiten die Regionalverbände Landschaftsrahmenpläne, die dann in den Regionalplänen ihren Niederschlag finden. Auf der kommunalen Ebene werden Landschaftspläne auf Ebene der Flächennutzungspläne und Grünordnungspläne auf Ebene der Bebauungspläne erstellt. Die Bauleitplanung und die Umweltprüfinstrumente sind auf Informationen zu Natur und Landschaft angewiesen.

Welche Vorteile können sich für die Gemeinden ergeben?

  • Übersicht über Natur und Landschaft des Lebensumfeldes

  • Beitrag zur Identifikation, Verbesserung der Lebensqualität

  • Unterstützung der Bauleitplanung und der Umweltprüfinstrumente

  • Aufzeigen und Unterstützung einer nachhaltigen Landnutzung

  • Grundlagen für die Erholungsplanung und Tourismusförderung

  • Erleichterung von Stellungnahmen, Planungssicherheit

  • Darstellung aller nutzungsgebundenen Flächen in den Gemeinden

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Ansprechpartner bei der Stadt Mössingen für das Biotopverbundkonzept sowie den Landschaftsplan ist der Projektleiter Felix Benzel. Sie erreichen ihn per Telefon unter 07473 / 370 314 oder per E-Mail unter f.benzel(at)moessingen.de.

Als Ansprechpartner bei VIELFALT e.V. steht Ihnen Fabian Roser zur Verfügung. Sie erreichen ihn per Telefon unter 07473 / 270 1261 oder per E-Mail unter f.roser(at)vielfalt-kreis-tuebingen.de.