Ehrenamt am Bildungsort Schule

"Erziehung und Bildung ist nicht alleine Aufgabe von Eltern und Schulen, sondern sollte auch von verschiedenen Institutionen wie Vereinen, Jugendverbänden, Religionsgemeinschaften etc. wahrgenommen werden. Mit der Einrichtung der Ganztagsschule verbringen Schülerinnen und Schüler mehr Zeit am Lernort Schule. Umso wichtiger erscheint daher die Kooperation mit außerschulischen Partnern, um Erziehung und Bildung vielfältig und nah an der Lebenswelt der Kinder zu ermöglichen. Den außerschulischen Partnern kommt dadurch eine zentrale Rolle zu, da sie den Schulalltag mit ihren praxisnahen Angeboten bereichern und für die Schüler abwechslungsreich gestalten.

Die Schulen können somit mehr Realität bieten. Die Kooperationen mit außerschulischen Partnern ermöglichen ein Mehr an Lebensnähe, ein Mehr an direktem Kontakt zur Welt außerhalb der Schulwelt. Die Partner bringen Realität in die Schule und vervollständigen somit das Bildungsangebot."

(Auszug aus "Kooperationen an Ganztagsschulen. Hinweise und Anregungen von Schulen mit außerschulischen Partnern am Beispiel Grundschule", Herausgeber: Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Baden-Württemberg, September 2015).

Als attraktiver Schulstandort ist Mössingen daher immer auf der Suche nach interessierten außerschulischen Partnern oder engagierten Personen, die unsere Schulen z.B. als Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter bereichern. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit erhält einen neuen Stellenwert. Im Folgenden finden Sie Rahmenbedingungen und Faktoren, die für das Ehrenamt am Bildungsort Schule von Bedeutung sind.

Infos für außerschulische Partner und Interessierte

Der Wille zum ehrenamtlichen Engagement an Schulen ist da und alles was jetzt noch fehlt, ist die passende Schule dazu?

Wenden Sie sich einfach an eine nahe gelegene Schule und fragen Sie bei der Schulleitung nach, ob Sie mit Ihrem Angebot als Kooperationspartner in Frage kommen. Trifft dies zu, steht dem Engagement meist nichts mehr im Wege, denn zusätzliche attraktive Angebote sind stets gefragt.
Kooperationspartner können sowohl Einzelpersonen sein, die im Ehrenamt direkt von der Schule beschäftigt werden oder Vereine, Verbände, Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen, Kirchen usw. Diese Institutionen schließen Kooperationsvereinbarungen mit der Schule.

Die Schulen sind auf verlässliche außerschulische Partner angeweisen, die eine Kontinuität im Schulleben ermöglichen. Zur Verlässlichkeit gehört auch, dass unvorhergesehene Ausfallzeiten frühzeitig mitgeteilt werden.

Die gesuchten Angebote sollten vor allem die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fordern und fördern.
Dies kann in ganz unterschiedlichen Bereichen stattfinden, z.B.
  • im Rahmen von Sportangeboten, Zirkuspädagogik, Selbstverteidigung, …
  • durch regelmäßiges Vorlesen und Büchereibesuche, um die Lesemotivation zu steigern
  • durch das Sammeln von Naturerfahrungen in der näheren Umgebung und/ oder Experimentieren
  • durch das Kennenlernen eines sinnvollen Umgangs mit dem PC / Textverarbeitung/ Maschinen schreiben
  • durch das Drehen eines Trickfilms oder das Gestalten eines Hörspiel
  • durch ein Konzentrationstraining oder eine Schachwerkstatt
  • durch gemeinsames Singen im Chor
und vieles mehr.
Schulräume stehen für die Angebote der außerschulischen Partner zur Verfügung und werden nach den Erfordernissen des jeweiligen Angebots nach Absprache vergeben.
Derzeit bestehen in Mössingen schon erfolgreiche Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern wie zum Beispiel der Sophienpflege - Evang. Einrichtungen für Jugendhilfe Tübingen e.V., Familienbildungsstätte Tübingen, TV Belsen, LG Steinlach-Zollern, Spvgg Mössingen, Stadtbücherei, Jugendhaus "M", Jugendmusikschule etc.
Die von den Kooperationspartnern übernommenen außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote können im Vormittagsblock oder im Nachmittagsblock liegen. Die Akquise der außerschulischen Partner kann sich als schwierig erweisen. Grund dafür ist nicht eine unzureichende Entlohnung, sondern der zeitliche Rahmen. Die Angebote der außerschulischen Partner müssen während der Schulzeit sein, d.h. in einer Zeit, die in der Regel im Rahmen des üblichen Arbeitstags liegt. Private Vollzeit-Berufstätige können somit nicht gleichzeitig ein Engagement an Schulen leisten.

Beliebt sind wöchentliche Angebote an mindestens einem festen Wochentag. Diese Angebote werden von einer konstanten Kleingruppe in der Regel ein ganzes Schuljahr besucht.
Die "Entlohnung" kann ein recht niedriges Niveau erreichen und kann somit nur als Aufwandsentschädigung verstanden werden, wie dies bei der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten der Fall ist.

Das Schulgesetz (§ 4a SchG) erlaubt den Ganztagsschulen, bis zu 50% ihrer zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztag zu monetarisieren. Schulen bekommen so die Möglichkeit, Angebote außerschulische Partner in den Ganztagsbetrieb zu integrieren und diese zu entlohnen. Eine Erhöhung des Verdienstes durch eine Zusatzfinanzierung Dritter (Sponsoring) ist jedoch auch möglich.

Manchmal empfiehlt sich eine Anstellung über einen Träger. Mit diesem schließt die Schule entsprechende Kooperationsverträge. Der Träger wäre dann auch in der Lage, Steuer- und Versicherungsbeiträge zu leisten. Dies kann die Schule aufgrund ihrer Rechtsstellung selbst nicht.