Städtische Finanzen

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.

Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet muss diese dem Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.

Der Haushaltsplan 2023

Der Entwurf des Haushalts für 2023 wurde durch Oberbürgermeister Michael Bulander am 21.11.2022 in den Gemeinderat eingebracht. Am 03.12.2022 wird der Haushalts in einer öffentlichen Klausurtagung vorgestellt. Die Fraktionen haben bis zum 09.01.2023 die Möglichkeit Anträge zum Haushalt einzureichen. Die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2026 erfolgt voraussichtlich am 30.01.2023.