Der Haushaltsplan
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet muss diese dem Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.