Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune. Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der kommunalen Entwicklung.

Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung. Weitere Gesetze wie z.B. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) haben Auswirkungen auf die Bauleitplanung.

Die Bauleitplanung ist normalerweise in 2 Stufen aufgebaut

Die 1. Stufe ist der Flächennutzungsplan. Dieser wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Für die Grosse Kreisstadt Mössingen ist der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen/Bodelshausen/Ofterdingen gültig. Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung. In ihm werden die bestehenden sowie die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel nach 15 bis 20 Jahren fortgeschrieben. Kleinere Änderungen sind jedoch in kürzeren Zeitabständen möglich. Ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung in die verbindliche Bauleitplanung besteht jedoch nicht.

Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan

Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan. Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfasst ein Teilgebiet einer Kommune. Die im Plan und in den Textteilen fixierten Festsetzungen werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden dadurch zum einzuhaltenden Ortsrecht.

Informieren Sie sich hier über den detaillierten Ablauf des Bebauungsplanverfahrens.

Im Rahmen von Verkehrsplanungen im Stadtgebiet oder auch bei gemeindeübergreifenden Straßenbauvorhaben sind es die sogenannten Planfeststellungsverfahren, die eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Planungsrecht darstellen.

Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes besteht nicht. Bauleitplanverfahren sind grundsätzlich öffentlich.

Die Verfahrensabläufe richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Der Beginn eines Verfahrens muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Verfahrensdauer kann je nach begleitenden Umständen sehr unterschiedlich sein.