Kommunale Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Stadtentwicklung und für das Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestands aller Kommunen in Baden-Württemberg spätestens bis zum Jahr 2050.

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg macht Wärmeplanung mit der Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung eines kommunalen Wärmeplans für Stadtkreise und Große Kreisstädte zum Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Deshalb müssen die großen Kreisstädte bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan gemäß § 7c Absatz 2 KSG BW vorlegen. Es ist Aufgabe, einen strategischen Fahrplan für die kommenden Jahrzehnte zu entwerfen. Dieser ist spätestens alle sieben Jahre nach der jeweiligen Erstellung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben.

Die zentralen Schritte zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind geregelt und umfassen:

1.         Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur

2.         Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme

3.         Aufstellung Zielszenario 2050 mit Zwischenziel 2030

4.         Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

Gemeinderatssitzung 26.06.2023

Gemeinderatssitzung 23.10.2023

Abschlussbericht und Clustersteckbriefe:

KWP Mössingen - Abschlussbericht 2023

KWP Mössingen - Clustersteckbriefe 2023