Wahlen

Oberbürgermeisterwahl 2026

Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen Deutsche und Unionsbürger*innen ab 16 Jahren wählen. Sie müssen seit 3 Monaten in Mössingen mit Hauptwohnung gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Rückkehrer:
Personen, die ihr Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren haben und vor Ablauf von 3 Jahren wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen: Anträge erhalten Sie beim Wahlamt, Antragsfrist ist der 14.06.2026.
Briefwahlunterlagen werden aktuell verschickt. Sie können über den Link direkt Briefwahlunterlagen beantragen, hierfür benötigen Sie Ihre Wählernummer.
Hier der Link zur Briefwahl.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Antragstellung, hier der Link mit den Hinweisen
Hinweise zur Briefwahl
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung mit
Hier der Link zu den Wahlergebnissen

Landtagswahl 2026

Bundestagswahl 2025

Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.

Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. 

Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare gibt es bei der Bundeswahlleiterin.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 02. Februar 2025 bei der Stadt Mössingen eingegangen sein.

Wahlergebnisse: Wie wurde in unserer Stadt gewählt? Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie zum vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl in der Stadt Mössingen. Das vorläufige Ergebnis steht voraussichtlich am Sonntag ab 21 Uhr zur Verfügung.
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass solange noch nicht alle Wahlbezirke erfasst sind, der Browser aktualisiert oder neu geladen werden muss.
Vorläufiges Wahlergebnis
Übersicht aller Wahlen:


Wahlart                              Nächster Termin   Periode   letzter Termin
Europawahl                           2029                      5 Jahre     09.06.2024
Bundestagswahl                  2029                      4 Jahre      23.02.2025
Landtagswahl                       2026                      5 Jahre      14.03.2021
Kommunalwahlen               2029                      5 Jahre       09.06.2024
Oberbürgermeisterwahl    2026                      8 Jahre       01.07.2018

Kommunalwahlen 2024

Wahlrechtsbescheinigung



Bürger- und Volksbegehren und Wahlvorschläge neuer Parteien benötigen die Unterstützung von wahlberechtigten Bürgern.
Vordrucke hierfür stellen die Initiatoren bzw. Parteien zur Verfügung. Vordrucke können postalisch oder persönlich, aber nicht elektronisch beim Wahlamt der Stadt Mössingen eingereicht werden.

Wählbarkeitsbescheinigung



Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die in Mössingen wohnen, werden diese ausschließlich vom Wahlamt, Frau Klein und Frau Maier, ausgestellt.






Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 26 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
In Öschingen und Talheim gibt es außerdem die Ortschaftsräte. Sie werden gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Kommunalwahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Informationen zum Wahlrecht: Änderungen zur bisherigen Wahl:
- Wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet sind nun wahlberechtigt, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen
-Mindestalter wurde von 18 Jahren auf 16 Jahren gesenkt. Nun dürfen auch 16- Jährige wählen und gewählt werden.

Weitere Informationen zur Frage, wer wählen kann, gibt es bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Der Kreistag ist die Vertretung aller Menschen aus dem Landkreis Tübingen. Er wird alle 5 Jahre gewählt und ist das Hauptorgan des Landkreises.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Kreistagswahl Mössingen 2019 Wahlergebnis


Hier können Sie die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2024

Link zur Internetpräsentation
Übersicht aller Wahlen:


Wahlart Nächster Termin Wahlperiode (Jahre) letzter Termin
Europawahl 2029 5 09.06.2024
Bundestagswahl 2029 4 28.09.2025
/23.02.2025
Landtagswahl 2026 5 14.03.2021
Kommunalwahlen 2029 5 09.06.2024
Oberbürgermeisterwahl 2026 8 01.07.2018


Europawahl 2024

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie für die Liste einer Partei abgeben können.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt. 


EU-Deutsche:


Deutsche mit Wohnung in einem EU-Statt, ohne Wohnung in Deutschland

Auslandsdeutsche:


Deutsche im übrigen Ausland, ohne Wohnung in Deutschland


Antrag für im Ausland lebende Deutsche

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin 


Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen EU-Deutsch oder Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin oder Antragsteller unterzeichnet und im Original übermittelt werden.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadtverwaltung Mössingen eingehen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Unionsbürger mit Wohnung in Deutschland sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monate in der Gemeinde / Ortschaft wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Grundsatz:


Der Unionsbürger muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Ausnahme:


Sollte bereits schon bei einer vorherigen Wahl eine Eintragung beantragt worden sein, wird die Bürgerin oder der Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Antrag zur Eintragung eines Unionsbürger in das Wählerverzeichnis

Merkblatt für das Wahlrecht eines Unionsbürgers in deutscher Sprache

Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Mössingen eingegangen sein


Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.
To vote in Germany, you must be registeres in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

The application must have been received by the Municipality Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, GERMANY by Sunday, 19 th May 2024 at the latest.

You will find more information about voting in all the official EU languages at

Information about voting

Merkblatt für das Wahlrecht eines Unionsbürger in englischer Sprache


Bisherige Wahlergebnisse 

Wahlergebnis Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Von 14.708 Wahlberechtigten haben 11.277 gewählt. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 76,67% (2017: 78,08%). Per Briefwahl haben 4.859 Wählerinnen und Wähler gewählt. Insgesamt wurden 11.195 gültige Stimmen abgegeben. Auch unter Pandemiebedingungen sorgten die rund 160 Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände für einen routinierten und professionellen Ablauf.