Die nächste Wahl ist die Bundestagswahl. Sie findet voraussichtlich am
Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Briefwahlunterlagen können derzeit noch nicht ausgegeben oder versandt werden.
Bundestagswahl 2025
Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare gibt es bei der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 02. Februar 2025 bei der Stadt Mössingen eingegangen sein (ausgehend von dem voraussichtlichen Wahltermin
23. Februar 2025)
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare gibt es bei der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 02. Februar 2025 bei der Stadt Mössingen eingegangen sein (ausgehend von dem voraussichtlichen Wahltermin
23. Februar 2025)
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Von 14.708 Wahlberechtigten haben 11.277 gewählt. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 76,67% (2017: 78,08%). Per Briefwahl haben 4.859 Wählerinnen und Wähler gewählt. Insgesamt wurden 11.195 gültige Stimmen abgegeben. Auch unter Pandemiebedingungen sorgten die rund 160 Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände für einen routinierten und professionellen Ablauf.
Einsicht in das Wählerverzeichnis: folgt noch
Kommunalwahlen 2024
Wahlrechtsbescheinigung
Bürger- und Volksbegehren und Wahlvorschläge neuer Parteien benötigen die Unterstützung von wahlberechtigten Bürgern.
Vordrucke hierfür stellen die Initiatoren bzw. Parteien zur Verfügung. Vordrucke können postalisch oder persönlich, aber nicht elektronisch beim Wahlamt der Stadt Mössingen eingereicht werden.
Wählbarkeitsbescheinigung
Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die in Mössingen wohnen, werden diese ausschließlich vom Wahlamt, Frau Klein und Frau Maier, ausgestellt.
Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 26 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
In Öschingen und Talheim gibt es außerdem die Ortschaftsräte. Sie werden gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Kommunalwahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Informationen zum Wahlrecht: Änderungen zur bisherigen Wahl:
- Wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet sind nun wahlberechtigt, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen
-Mindestalter wurde von 18 Jahren auf 16 Jahren gesenkt. Nun dürfen auch 16- Jährige wählen und gewählt werden.
Weitere Informationen zur Frage, wer wählen kann, gibt es bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
In Öschingen und Talheim gibt es außerdem die Ortschaftsräte. Sie werden gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Kommunalwahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Informationen zum Wahlrecht: Änderungen zur bisherigen Wahl:
- Wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet sind nun wahlberechtigt, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen
-Mindestalter wurde von 18 Jahren auf 16 Jahren gesenkt. Nun dürfen auch 16- Jährige wählen und gewählt werden.
Weitere Informationen zur Frage, wer wählen kann, gibt es bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Der Kreistag ist die Vertretung aller Menschen aus dem Landkreis Tübingen. Er wird alle 5 Jahre gewählt und ist das Hauptorgan des Landkreises.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Kreistagswahl Mössingen 2019 Wahlergebnis
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Kreistagswahl Mössingen 2019 Wahlergebnis
Übersicht aller Wahlen:
Wahlart | Nächster Termin | Wahlperiode (Jahre) | letzter Termin |
Europawahl | 2029 | 5 | 09.06.2024 |
Bundestagswahl | 2029 | 4 | 28.09.2025 /23.02.2025 |
Landtagswahl | 2026 | 5 | 14.03.2021 |
Kommunalwahlen | 2029 | 5 | 09.06.2024 |
Oberbürgermeisterwahl | 2026 | 8 | 01.07.2018 |
Europawahl 2024
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie für die Liste einer Partei abgeben können.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Die letzte Wahl war am 26. Mai 2019. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
EU-Deutsche:
Deutsche mit Wohnung in einem EU-Statt, ohne Wohnung in Deutschland
Auslandsdeutsche:
Deutsche im übrigen Ausland, ohne Wohnung in Deutschland
Antrag für im Ausland lebende Deutsche
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin
Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen EU-Deutsch oder Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin oder Antragsteller unterzeichnet und im Original übermittelt werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadtverwaltung Mössingen eingehen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Unionsbürger mit Wohnung in Deutschland sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monate in der Gemeinde / Ortschaft wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Unionsbürger muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sollte bereits schon bei einer vorherigen Wahl eine Eintragung beantragt worden sein, wird die Bürgerin oder der Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Antrag zur Eintragung eines Unionsbürger in das Wählerverzeichnis
Merkblatt für das Wahlrecht eines Unionsbürgers in deutscher Sprache
Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Mössingen eingegangen sein
Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.
To vote in Germany, you must be registeres in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.
The application must have been received by the Municipality Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, GERMANY by Sunday, 19 th May 2024 at the latest.
You will find more information about voting in all the official EU languages at
Information about voting
Merkblatt für das Wahlrecht eines Unionsbürger in englischer Sprache
Grundsatz:
Der Unionsbürger muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Ausnahme:
Sollte bereits schon bei einer vorherigen Wahl eine Eintragung beantragt worden sein, wird die Bürgerin oder der Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Antrag zur Eintragung eines Unionsbürger in das Wählerverzeichnis
Merkblatt für das Wahlrecht eines Unionsbürgers in deutscher Sprache
Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Mössingen eingegangen sein
Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.
To vote in Germany, you must be registeres in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.
The application must have been received by the Municipality Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, GERMANY by Sunday, 19 th May 2024 at the latest.
You will find more information about voting in all the official EU languages at
Information about voting
Merkblatt für das Wahlrecht eines Unionsbürger in englischer Sprache
Bisherige Wahlergebnisse
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Von 14.708 Wahlberechtigten haben 11.277 gewählt. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 76,67% (2017: 78,08%). Per Briefwahl haben 4.859 Wählerinnen und Wähler gewählt. Insgesamt wurden 11.195 gültige Stimmen abgegeben. Auch unter Pandemiebedingungen sorgten die rund 160 Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände für einen routinierten und professionellen Ablauf.
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Von 14.708 Wahlberechtigten haben 11.277 gewählt. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 76,67% (2017: 78,08%). Per Briefwahl haben 4.859 Wählerinnen und Wähler gewählt. Insgesamt wurden 11.195 gültige Stimmen abgegeben. Auch unter Pandemiebedingungen sorgten die rund 160 Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände für einen routinierten und professionellen Ablauf.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Mössingen werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und Ortschaftsrats
Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht ins Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahl
Öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und Ortschaftsrats
Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht ins Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahl