Facharbeitskreis "Jugendbeteiligung in Mössingen"

Der neue § 41 a GemO schreibt vor: "Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln."

Dieser Facharbeitskreis zum Thema Jugendbeteiligung beschäftigt sich daher mit folgenden Leitfragen:
  • Kinder und Jugendliche sind „voll dabei“, wenn es um die Gestaltung ihrer Stadt oder Gemeinde geht! Ist das so? Oder welche Rahmenbedingungen sind dazu nötig?
  • Kinder und Jugendliche haben von ihrem Gemeinwesen, Kommune oder Schule ganz konkrete Vorstellungen! Ist das so? Oder wie schafft man das Interesse und verankert es dauerhaft?
  • Nach § 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist Beteiligung jetzt nicht mehr Kür – sondern „Pflicht“. Aber was ist möglich und was ist nötig?
  • Wie kann eine solche Beteiligung konkret aussehen?
  • In welchen Formen und Strukturen kann eine solche Beteiligung stattfinden?