Zentrale Anmelde- und Vergabestelle (ZAV)

Alle Kinder die im Kindergartenjahr 2024/25 drei Jahre alt werden und im Kindergarten aufgenommen werden sollen, müssen

zum Stichtag 28.02.2024

angemeldet sein.

Anmeldeformulare

Hier können Sie Ihr Kind für sämtliche Betreuungsangebote der Stadt Mössingen anmelden: Die ZAV umfasst sowohl Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Kernzeitbetreuung und ergänzenden Angebote an Grundschulen sowie die Ferienbetreuung in der Kita und den Grundschulen.

In der unten stehenden FAQ Liste werden die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Anmeldung bis zur Platzvergabe kurz erklärt.

Wer noch nicht weiß, welche Betreuungsform in Frage kommt oder mehr über die Einrichtungen wissen möchte, findet auf dieser Seite ausführliche Informationen über die Betreuungsformen, Angebote und Profile der einzelnen Einrichtungen. Gerne dürfen Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei der Zentralen Anmelde- und Vergabestelle der Stadtverwaltung Mössingen vereinbaren. Hier können wir individuell auf Ihre Fragen eingehen und die richtige Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind finden.

Fragen oder Anliegen können Sie gerne an die E-Mail
ZAV(at)moessingen.de
schicken, wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung.

Telefonische Anfragen sind Dienstag - Donnerstag von 8.30 - 12.00 Uhr  unter 07473/370-159 möglich.


Ablauf von der Anmeldung bis zum Betreuungsplatz

Die Anmeldung Ihres Kinder für eine Betreuungsmöglichkeit erfolgt direkt über die Zentrale Anmelde- und Vergabestelle (ZAV) bei der Stadt Mössingen. Eine Übersicht aller Betreuungsangebote für Kindergarten- und Grundschulkinder finden Sie auf der Homepage der Stadt Mössingen.
Alle Anmeldeformulare können auf der Homepage der Stadt Mössingen als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ebenso erhalten Sie Anmeldeformulare in der jeweiligen Betreuungseinrichtung sowie persönlich auf dem Rathaus.
Wenn Ihr Kind mit drei Jahren in den Kindergarten kommen soll, müssen Sie es bis zum jeweiligen Stichtag, 28.02. bei der Zentralen Anmelde- und Vergabestelle angemeldet haben.

Beispiel:
Benötigen Sie einen Kita-Platz im September 2023, müssen Sie Ihr Kind spätestens im Februar 2023 anmelden. Weitere Beispiele finden Sie im Anschreiben zur neuen Platzvergabe.

Wenn Ihr Kind vor dem dritten Geburtstag aufgenommen werden soll, kann es jederzeit angemeldet werden.

Bitte melden Sie Ihr Kind erst an, wenn es geboren ist. Für die Anmeldung werden Name und Geburtstag benötigt. Eine Anmeldung vor der Geburt Ihres Kindes ist nicht möglich!

Sobald die Anmeldung bei der Stadt eingegangen ist wird das Kind auf die Warteliste mit aufgenommen. Die Eltern erhalten dann eine schriftliche Eingangsbestätigung, dass die Anmeldung eingegangen ist. Die Wunscheinrichtungen und der gewünschte Betreuungsbeginn sind hier vermerkt. Dieses Schreiben ist aber keine Zusage für einen Platz!
Die Zusagen für das nächste Kindergartenjahr werden bis Mitte Mai verschickt.
Eine Zusage vor dieser Zeit ist nicht möglich.
Die Zusage ist für die Eltern verbindlich. Innerhalb von vier Wochen müssen die Eltern eine Rückmeldung geben, ob Sie den Platz annehmen möchten oder nicht. Erfolgt innerhalb dieser vier Wochen keine Rückmeldung, gehen wir davon aus, dass die Eltern den Platz nicht mehr benötigen und vergeben den Platz an ein anderes Kind.
Die Eltern haben die Möglichkeit auf der Anmeldung mehrere Einrichtungswünsche anzugeben. Wenn in der Einrichtung der 1. Wahl kein Platz frei ist, wird in den weiteren angebenen Einrichtungen geschaut ob ein Platz frei ist.
Wenn dort auch kein Platz frei ist, sucht die Zentrale Anmelde- und Vergabestelle nach einem alternativen Platz für das Kind.
Grundsätzlich dürfen Sie sich gerne jederzeit bei der ZAV melden.
Im Anmeldeformular geben Eltern an, wann Sie den Betreuungsplatz für Ihr Kind brauchen.
Zum Beispiel: Endet im Mai Ihre Elternzeit, sollten Sie Ihr Kind (wenn möglich) im April anmelden, da Sie eine Eingewöhnungszeit von 2-4 Wochen einplanen müssen.
In dieser Zeit besucht Ihr Kind in den ersten Tagen mit Ihnen zusammen die Einrichtung. Sie sind für Ihr Kind in dieser Zeit ein wichtiger Rückhalt und geben Ihm Sicherheit, damit es Vertrauen in die neuen Personen und in die Umgebung aufbauen kann.
Die Eltern haben 4 Wochen Zeit sich zurückzumelden, ob sie den Platz annehmen. Bei Platzannahme wird ein Termin für das Aufnahmegespräch vereinbart. Dort erhalten die Eltern alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Zentrale Anmelde- und Vergabestelle wird automatisch informiert, sobald das Kind aufgenommen wurde. Die Eltern bekommen dann einen Gebührenbescheid zugeschickt.

Die Zeit der Anmeldung und die Zeit der Eingewöhnung sind für Eltern kostenlos. Selbst wenn der Platz abgesagt wird, entstehen für Eltern keine Kosten.
Hier finden Sie die aktuellen Kindergartengebühren (Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtung der Stadt Mössingen mit Verpflegungs- und Versorgungspauschale)

Die Gebühren für die Kinderbetreuung sind in der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Mössingen, § 5 Gebührenhöhe festgelegt.

Verpflegungspauschale

In Ganztagseinrichtungen wird für die Kinder ein warmes Mittagessen angeboten.
Die Kosten der Verpflegungspauschale belaufen sich auf 60 Euro pro Monat (11 Monate im Jahr).

Versorgungspauschale

Für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt (sofern erforderlich) wird eine Versorgungspauschale angeboten. Diese umfasst die Versorgung der Kinder mit Windeln und den dazugehörigen Pflegeprodukten.  Die Kosten belaufen sich auf 30 Euro pro Monat (11 Monate im Jahr).
(Derzeit nur im Kinderhaus buchbar)