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Hundesteuer 2018


Zurzeit werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2018 zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt für den Ersthund 96,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €. Für Zwinger sind 192,00 € zu bezahlen. Die Hundesteuer wird am 12.02.2018 zur Zahlung fällig. Diejenigen Hundehalter, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den Steuerbetrag zum Fälligkeitstermin an die Stadtkasse unter Angabe des auf dem Bescheid aufgedruckten Buchungszeichens zu überweisen.
 
Bisher nicht besteuerte über drei Monate alte Hunde sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung im Bürgerbüro oder bei den Ortschaftsverwaltungen anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
 
Hunde, die sich außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters aufhalten, müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein.
Wir bitten zu beachten, dass die bisherigen Hundesteuermarken auch für das Jahr 2018 gültig sind. Bei Verlust der Marke können gegen eine Gebühr von 5,00 € im Bürgerbüro und bei den Ortschaftsverwaltungen Ersatzmarken geholt werden.