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Scoping-Termin: Ausbau B 27 Bodelshausen - Nehren; Ortsumfahrung Ofterdingen


Die Straßenbauverwaltung plant die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens für den zweispurigen Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren.
 
Der geplante Ausbau beginnt nordöstlich von Bodelshausen an dem bereits ausgebauten Streckenabschnitt, führt östlich an Bad Sebastianweiler und westlich an Bästenhardt vorbei und mündet mit einer östlichen Ortsumfahrung von Ofterdingen in den bereits ausgebauten Streckenabschnitt bei Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen erfolgt ein Neubau der B 27 um den Ofterdinger Berg und Endelberg herum. 
 
Das Vorhaben ist nach § 37 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Referat 24, Regierungspräsidium  Tübingen, führt vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über den Inhalt und Umfang der voraussichtlich gemäß § 6 UVPG beizubringenden Unterlagen durch.
Vor der Unterrichtung gibt Referat 24, Regierungspräsidium Tübingen, dem Träger des Vorhabens sowie den nach § 19 UVwG zu beteiligenden Behörden Gelegenheit zu einer gemeinsamen  Besprechung über Art und Umfang der Unterlagen, die sich auch auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblichen Fragen erstrecken soll (sog. Scoping- Termin).

Die Besprechung ist öffentlich und findet statt am
 
Donnerstag, 19. April 2018, 09:00 – 12:00 Uhr
Rathaus Mössingen, Sitzungssaal (1. Stock)
Freiherr-vom-Stein-Straße 20
72116 Mössingen
 
Die Öffentlichkeit hat das Recht, als Zuhörer beim Termin anwesend zu sein. Sie wird hiermit vom Termin benachrichtigt. In erster Linie handelt es sich jedoch um einen Termin zwischen den Behörden und den nach § 19 Abs. 3 UVwG weiteren Hinzugezogenen, in dem Reichweite und Umfang der zu fertigenden umweltbezogenen Untersuchungen besprochen werden. Soweit es um betroffene Privatbelange geht, muss auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verwiesen werden, da im Rahmen des Scoping-Termins vorgebrachte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden können.

gez. Greifenstein
Regierungspräsidium Tübingen