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Einschränkungen bei Trauerfeiern


Aufgrund der besorgniserregenden und rasanten Ausbreitung der Corona-Infektionen in unserem Land sind weitere Beschränkungen in Bestattungsfällen auf den Mössinger Friedhöfen erforderlich.

  • Trauerfeiern im Rahmen von Erd- und Urnenbestattungen oder Totengebeten werden nur noch unter freiem Himmel und im engsten Familien- und Freundeskreis abgehalten. Der Teilnehmerkreis ist auf zehn Personen beschränkt. Bestatter und Geistliche werden auf diese Höchstzahl nicht angerechnet.
  • Bei Aufbahrungen in Leichenhallen ist eine Besichtigung des Verstorbenen durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt.
  • Auf Gesangbücher wird verzichtet. Liedblätter können als Ersatz angeboten werden.
  • An allen Veranstaltungen sind die Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten. Bitte vermeiden Sie Körperkontakt - kein Handschlag, keine Umarmung, genügend Abstand (mindestens 1,5 m) halten – auch wenn es schwer fällt.
  • Rituelle Leichenwaschungen im Raum für rituelle Waschungen in der Aussegnungshalle Mössingen dürfen nur unter Wahrung der maßgeblichen hygienischen Standards und durch ausgebildete Personen vorgenommen werden. Die Teilnahme weiterer Personen bleibt untersagt.

Diese noch weitergehenden Einschränkungen sind schmerzlich, gerade in Grenzsituationen, wenn der Tod ins Leben tritt und man von einem geliebten Menschen Abschied nehmen muss. Doch verantwortliches Handeln ist in diesen Tagen unumgänglich.

Die Einschränkungen gelten bis zur Aufhebung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) vom 17. März 2020 und der Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften vom 21. März 2020.