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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat weitere Maßnahmen beschlossen


Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:
  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  • Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  • Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  • Frisöre müssen schließen.
Welche Geschäfte dürfen geöffnet sein und welche nicht - Hinweis des Wirtschaftsministeriums

Verordnung der Landesregierung

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die neuen Regelungen zu beachten, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Einhaltung wird auch am Wochenende kontrolliert.