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Land integriert Bundesprogramm in Soforthilfe Corona


Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte in das bereits laufende Landesprogramm integriert. Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können.

Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat. Weitere Informationen dazu unter nachfolgendem Link des Wirtschaftsministeriums.

Die einmalige Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:


  • 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente,VZÄ),
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten (VZÄ),
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten (VZÄ)

Ab Donnerstag, 9. April 2020 stehen die neuen Formulare zentral auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona zum Download zur Verfügung stehen.

Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.