Jetzt gilt Maskenpflicht
27.04.2020
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen ab sofort
- im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
- in Läden und Einkaufszentren
eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt etwa Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenpflicht