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Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung


In der kommenden Woche lockert die Landesregierung einige Beschränkungen der Corona-Verordnung.

Ab dem 4. Mai:*

  • Gottesdienste sind wieder erlaubt.
  • Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
  • Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
  • Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
  • Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.

Ab dem 6. Mai:*

  • Spielplätze dürfen wieder öffnen
  • Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.
* jeweils unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen.

Die Details der Lockerungen ab der kommenden Woche werden nun geklärt und am Samstag, 2. Mai mit einer Änderungsverordnung bekannt gegeben.

Weitere Maßnahmen: Erarbeitung von Konzepten für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels.

Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten zunächst weiter. Die Überprüfung erfolgt fortlaufend anhand des Infektionsgeschehens.

Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten sich am Donnerstag nur auf Lockerungen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens geeinigt – vor großen Schritten in Richtung Normalität schrecken Bund und Länder aber noch zurück. So sollen Spielplätze, Museen und Zoos unter Auflagen wieder geöffnet werden dürfen. Wie es etwa mit Schulen und Kitas weitergehe, soll erst am 6. Mai entschieden werden. Die Chefs der Staatskanzleien sollten nun einen Fahrplan für die Öffnung von Schulen und Kitas erarbeiten, sagte Kretschmann.