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Bund und Länder verschärfen die Corona-Regeln


Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am Donnerstag, 27. August 2020 mit Bundeskanzlerin Angela Merkel das weitere gemeinsame Vorgehen in der Corona-Pandemie besprochen.

  • Ein höheres Mindestbußgeld. In Baden-Württemberg bleibt das Bußgeld bei Verstößen im öffentlichen Nahverkehr bei 100 Euro.
  • Ein Verbot von ungeschützten größeren Veranstaltungen
  • Keine weiteren Lockerungen der Corona-Auflagen

Die Corona-Verordnungen des Landes werden entsprechend verlängert und angepasst.

Großveranstaltungen bleiben bis Ende des Jahres verboten


Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind, sollen bis Ende des Jahres nicht stattfinden.

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich umgehend in Quarantäne begeben und sich weiterhin verpflichtend testen lassen. Wer gegen die Quarantänepflicht verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Zunächst keine neuen Einschränkungen bei privaten Feiern


Beim Thema Veranstaltungen setzen Bund und Länder zunächst weiter auf Eigenverantwortung. „Wir werden das Infektionsgeschehen in Zusammenhang mit privaten Feiern sehr genau im Auge behalten und reagieren, falls es notwendig werden sollte“, so Kretschmann.

Er appellierte an die Bürgerinnen und Bürger weiter die Kontakte möglichst zu reduzieren auf einen festen Kreis von Menschen zu beschränken. Treffen sollten vorzüglich im Freien stattfinden. Man solle weiter Abstand halten, und dort wo diese nicht möglich ist eine Alltagsmaske tragen.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro anzuheben. In Baden-Württemberg bleibt das Bußgeld bei Verstößen im öffentlichen Nahverkehr bei 100 Euro.

Quelle: Webseite Baden-Württemberg.de/red mit dpa/lsw

Weitere Informationen und Pressestatement von Ministerpräsident Winfried Kretschmann