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Corona: Ministerpräsident Kretschmann stellte im Landtag gestern die Beschlüsse des Bundes vor


Die Rede des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Informationen der Landesregierung finden Sie hier.

Drei Aspekte sind nun zentral:


  • die Kontrolle über das Virus zu behalten und die Gesundheit und das Leben der Menschen im Land bestmöglich zu schützen,
  • die Schulen und Kitas offen zu halten,
  • die Wirtschaft am Laufen zu halten.

Im Landkreis Tübingen sind am 15. Oktober 2020 die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über 50 gestiegen sind (Zahlenquelle des Landesgesundheitsamts BW), damit kommt der Landkreis Tübingen in die zweite Stufe.

Zweite Stufe


Die zweite Stufe greift, wenn es in einem Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.

  • Es dürfen maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert.
  • Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr eingeführt und es gibt keinen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken.
  • Private Feiern werden auf maximal zehn Personen im öffentlichen Raum begrenzt, im privatem Raum auf maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten.
  • Veranstaltungen werden auf 100 Personen begrenzt. Mit entsprechendem Hygienekonzept können die örtlichen Gesundheitsämter Ausnahmen genehmigen.

Der Landkreis Tübingen wird eine Allgemeinverfügung erlassen, diese finden Sie dann (voraussichtlich morgen oder im Laufe des Tages) auf der Webseite des Landkreises Tübingen.