Gut informiert

Flächenlosverkauf im Stadtwald


Wegen der Corona-Pandemie werden die Flächenlose nicht wie gewohnt öffentlich versteigert, sondern in einem schriftlichen Meistgebotsverfahren verkauft.

Bitte beachten Sie folgende Details:

  • Schauen Sie sich die Flächenlose mit Hilfe der Karten im Wald sorgfältig an.
  • Geben Sie für Ihr gewünschtes Flächenlos ein schriftliches Gebot ab. Das Mindestgebot liegt bei 30 Euro je Flächenlos. Verwenden Sie dazu das entsprechende Formular.
  • Ihr Gebot muss spätestens am Dienstag, 4. Mai 2021 um 12 Uhr vorliegen.

Schicken Sie Ihr Gebot vollständig ausgefüllt digital oder per Post an:

Pro Haushalt können bis zu 3 Flächenlose erworben werden. Sie können auf maximal 6 Flächenlose ein Gebot abgeben. Setzen Sie Ihr „Wunschlos“ auf Zeile 1 und danach absteigend weitere „Ersatzlose“.

Nach Eingang aller Gebote erhält das höchste Gebot je Flächenlos den Zuschlag. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet das Los.

Rechnung

  • Sie erhalten eine Rechnung vom Landratsamt Tübingen-Holzverkaufsstelle.
  • Abfuhrfrist ist in Alpenbockgebieten der 30.06.2021, ansonsten der 30.09.2021.

Gehen Interessenten beim Meistgebotsverfahren leer aus, informieren wir diese und bieten, sofern noch vorhanden, die restlichen Flächenlose im Nachverkauf an.

Zum Bestellformular, Übersichtslisten und Karten

Holzstämme im Wald gestapelt