Flächenlosverkauf im Stadtwald
23.04.2021
Wegen der Corona-Pandemie werden die Flächenlose nicht wie gewohnt öffentlich versteigert, sondern in einem schriftlichen Meistgebotsverfahren verkauft.
Bitte beachten Sie folgende Details:
- Schauen Sie sich die Flächenlose mit Hilfe der Karten im Wald sorgfältig an.
- Geben Sie für Ihr gewünschtes Flächenlos ein schriftliches Gebot ab. Das Mindestgebot liegt bei 30 Euro je Flächenlos. Verwenden Sie dazu das entsprechende Formular.
- Ihr Gebot muss spätestens am Dienstag, 4. Mai 2021 um 12 Uhr vorliegen.
Schicken Sie Ihr Gebot vollständig ausgefüllt digital oder per Post an:
- Forstrevier Mössingen-Bodelshausen, Edelmannsweg 21, 72116 Mössingen: j.kern(at)kreis-tuebingen.de (Telefon: 07473 24404)
- Forstrevier Talheim-Öschingen, Schubertstraße 26, 72116 Mössingen-Talheim: m.daferner(at)kreis-tuebingen.de (Telefon: 07473 9245928)
- Stadtverwaltung Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen: a.deininger(at)moessingen.de (Telefon: 07473 370-341)
- Ortschaftsverwaltungen: s.salaw(at)moessingen.de (Talheim 07473 6221 oder Öschingen 07473 6339)
Pro Haushalt können bis zu 3 Flächenlose erworben werden. Sie können auf maximal 6 Flächenlose ein Gebot abgeben. Setzen Sie Ihr „Wunschlos“ auf Zeile 1 und danach absteigend weitere „Ersatzlose“.
Nach Eingang aller Gebote erhält das höchste Gebot je Flächenlos den Zuschlag. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet das Los.
Rechnung
- Sie erhalten eine Rechnung vom Landratsamt Tübingen-Holzverkaufsstelle.
- Abfuhrfrist ist in Alpenbockgebieten der 30.06.2021, ansonsten der 30.09.2021.
Gehen Interessenten beim Meistgebotsverfahren leer aus, informieren wir diese und bieten, sofern noch vorhanden, die restlichen Flächenlose im Nachverkauf an.
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