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Corona: Bundesweite Notbremse beschlossen


Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am Freitag, 23. April 2021, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Zentraler Inhalt: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Informationen der Bundesregierung

Aktuelle Informationen zum Vorgehen in Baden-Württemberg gibt es unter

www.baden-wuerttemberg.de

Im Landkreis Tübingen gilt die Notbremse ab Samstag, 24. April 2021, weitere Informationen unter  www.kreis-tuebingen.de