Gut informiert

Corona: Aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene


Bund und Länder haben gestern die aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens bewertet und sich auf weitere Öffnungsschritte verständigt. Es wurden drei Schritte der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. Die Anpassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird voraussichtlich nächste Woche beschlossen.

         

Schritt1:

  • Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich.
  • Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
  • Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel werden aufgehoben.

  

Schritt 2:

  • unter Berücksichtigung der Hospitalisierungsrate wird ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung).
  • Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
  • Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
  • Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
  • Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

Schritt 3:

Ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf.

Weitere Informationen www.baden-wuerttemberg.de