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Wegfall Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024


Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Eltern müssen daher künftig für ihre Kinder – unabhängig von deren Alter – einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, welcher 6 Jahre gültig sein wird.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein Personalausweis vollkommen ausreichend.

Sowohl für die Beantragung eines Personalausweises wie auch für einen Reisepass ist die Vorlage entweder eines bereits ausgestellten Kinderreisepasses oder die Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung der Eltern sowie ein aktuelles biometrisches Passbild notwendig.

Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt im Bürgerbüro der Stadt Mössingen. Buchen Sie sich hierfür online über unsere Homepage einen Termin ein www.moessingen.de/termin . Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 5 Wochen, da die Dokumente über die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden.

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 22,80 Euro, für einen Reisepass 37,50 Euro.

Denken Sie also bitte rechtzeitig an die Beantragung eines entsprechenden Dokuments, damit der nächsten Reise nichts im Wege steht.

Reisedokumente - Foto von Mikel Wohlschlegel – stock.adobe.com

Foto von Mikel Wohlschlegel – stock.adobe.com