Dienstleistung

Hochwasserschutz


Hochwasserrisikomanagement
 
Aufgrund der Neufassung des Landeswassergesetzes in Baden-Württemberg 2013 haben sich die Bestimmungen zum Hochwasserschutz geändert. Die zentrale Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos, sind Informationen die über einfachem Weg verfügbar sind. Aus diesem Grund hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) für zahlreiche Gewässer des Landes sogenannte Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Karten sollen mögliche Überschwemmungsflächen, die sich bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen ergeben können, darstellen.
 
Die Hochwassergefahrenkarten stellen über 11.300 Gewässerkilometer in 966 Kommunen zur Verfügung. Damit führt Baden-Württemberg die europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien auf Landesebene ein.
 
In Mössingen und den Stadtteilen sind insbesondere die Grundstückseigentümer an der Steinlach, dem Öschenbach in Öschingen und dem Buchbach in Belsen betroffen. In Bodelshausen besteht ein Hochwasserrisiko durch den Mühlbach und in Ofterdingen ebenso durch die Steinlach.
 
Das sogenannte „Hochwasserrisikomanagement“ ist öffentlich über folgende Hochwassergefahrenkarten zugänglich. In den Karten werden die Flächen dargestellt, die statistisch einmal in 10, 50, 100 Jahren sowie bei einem Extremereignis überflutet sind (Szenarien HQ10, HQ50, HQ100, HQExtrem). Die sogenannte HQ100 -Flächen, gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes besondere Schutzvorschriften mit den damit verbundenen Auflagen für Bauherren und Bewohnerschaft festgesetzt.
 

Beispiel:
Hochwassergefahrenkarte