Personalausweis - Adresse ändern lassen
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Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.
Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird
- die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
- die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Hinweis: Auslandsdeutsche bekommen bei der Abmeldung ins Ausland einen Adesskleber mit der Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" auf Ihren Personalausweis.
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Bürgerbüro
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
Die Adressänderung auf dem Personalausweis erfolgt bei der An-, Ab- oder Ummeldung.
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen. Wenden Sie sich an
- die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die neue Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Mit Vollmacht kann die An-, Ab- oder Ummeldung auch eine andere mindestens 18 Jährige Person für Sie vornehmen. Geben Sie dann bitte dieser Person Ihren Ausweis mit.
- Personalausweis
schnellst möglich
keine
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.