Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
Kopien werden von den Mitarbeitern des Bürgerbüros/der Ortschaftsverwaltungen selbst angefertigt. Bringen Sie bitte deshalb immer das Originalschriftstück mit.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- Feststellung, dass die Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person
- Bezeichnung des beglaubigten Dokumentes
- Wo wird das beglaubigte Dokument vorgelegt?
In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.
Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat.
Im Bürgerbüro/den Ortschaftsverwaltungen können folgende Urkunden nicht bestätigt werden:
- deutsche Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat. Beispiel: Die Geburtsurkunde wurde in Musterstadt ausgestellt, dann müssen Sie sich an das Standesamt Musterstadt wenden
- Bestätigungen für Rententräger (Deutschland oder Ausland)
Bestätigungen für Rententräger werden ausschließlich beim Standesamt vorgenommen. Bei Bestätigungen für die Rentenversicherung bringen Sie bitte unbedingt deren Anschreiben mit
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
-
Bürgerbüro
-
Teamleiterin Bürgerbüro
-
Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
-
Verwaltungsstellenleiterin Talheim
-
Bürgerbüro
-
Bürgerbüro
-
Bürgerbüro
-
Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
-
Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
-
Bürgerbüro
-
Bürgerbüro
Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.
- die Urschrift (Originalschriftstück)
Fotokopien:
Für die erste Seite 1 Euro, für jede weitere Seite 0,30 Euro
Für jede amtliche Beglaubigung: 1 Euro
Deutsche Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, z.B. Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.