Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
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Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Kopien werden von den Mitarbeitern des Bürgerbüros/der Ortschaftsverwaltungen selbst angefertigt. Bringen Sie bitte deshalb immer das Originalschriftstück mit.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- Feststellung, dass die Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person
- Bezeichnung des beglaubigten Dokumentes
- Wo wird das beglaubigte Dokument vorgelegt?
- Wenn das Originaldokument nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist: Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist.
Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des/der Bediensteten und das Dienstsiegel durch die qualifizierte Signatur ersetzt.
In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.
Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).
Im Bürgerbüro/den Ortschaftsverwaltungen können folgende Urkunden nicht bestätigt werden:
- deutsche Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat. Beispiel: Die Geburtsurkunde wurde in Musterstadt ausgestellt, dann müssen Sie sich an das Standesamt Musterstadt wenden.
- Bestätigungen für Rententräger (Deutschland oder Ausland)
Bestätigungen für Rententräger werden ausschließlich bei der Ortsbehörde für die Rentenversicherung vorgenommen. Bei Bestätigungen für die Rentenversicherung bringen Sie bitte unbedingt deren Anschreiben mit.
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
-
Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
-
Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiter Öschingen
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Verwaltungsstellenleiter Talheim
-
Bürgerbüro
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Bürgerbüro
-
Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
-
Verwaltungsstellenleiterin Talheim
-
Bürgerbüro
-
Bürgerbüro
-
Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
-
Bürgerbüro
- jede Behörde für Abschriften von Schriftstücken,
- die sie selbst ausgestellt hat oder
- die für ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind
- die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken,
- die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder
- deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
- jeder Notar und jede Notarin
Hinweis: Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer.
Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.
Zunächst legen Sie beim Bürgerbüro oder in der Ortschaftsverwaltung das Originalschriftstück vor. Die Kolleginnen fertigen dann die notwendige Anzahl an Kopien und bringen auf diesen den Beglaubigungsvermerk an. Sie können persönlich erscheinen oder eine Vertretungsperson beauftragen. Der Vertretungsperson müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.
- die Urschrift (Originalschriftstück)
- Personalausweis oder Reisepass
keine
Bei den zuständigen Behörden erfragen
Fotokopien:
Für die erste Seite 2 Euro, für jede weitere Seite 0,20 Euro
Für jede amtliche Beglaubigung: 8 Euro
Deutsche Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, z.B. Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.